Bauen
Zu allen planungsrechtlichen Angelegenheiten bieten wir gerne Unterstützung an.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an baurecht@straelen.de.
Bauantrag und Befreiungen vom Bebauungsplan
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung baulicher im Sinne der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bedürfen, soweit diese nicht verfahrensfrei gemäß § 62 BauO NRW sind, einer Bauantragsstellung bei der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 70 BauO NRW. Die einzureichenden Bauvorlagen sind auch der Bauprüfungsverordnung NRW zu entnehmen.
Sollte für ein von Ihnen geplantes Bauvorhaben eine Befreiung von Festsetzungen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans gemäß § 31 des Baugesetzbuches erforderlich sein, ist eine Prüfung der Befreiungsgewährung im Rahmen eines Bauantrages und eines separaten Antrages zu veranlassen.
Der Bauantrag oder der Antrag auf Befreiung ist beim Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde digital einzureichen.
Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen ist bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Stadt Straelen, im übrigen die Bauaufsichtsbehörde in Kleve.
Genehmigungsfreistellung
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann gemäß § 63 BauO NRW für bestimmte Bauvorhaben das Verfahren der Genehmigungsfreistellung gewählt werden.
Lassen Sie sich von Ihrem Architekten beraten, ob für Ihr konkretes Vorhaben eine Baugenehmigung durch den Kreis Kleve eingeholt werden muss oder ob Sie sich auch für das Verfahren der Genehmigungsfreistellung entscheiden können.
Ab dem 01. September 2026 sind Genehmigungsfreistellungen aufgrund der Änderung der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Bauaufsichtsbehörde, dem Kreis Kleve, einzureichen.
Hinweise:
- Die Verantwortung liegt beim Entwurfsverfassenden gemäß § 63 BauO NRW.
- Die einzureichenden Unterlagen sind der Bauprüfungsverordnung NRW zu entnehmen.
- Die in § 63 BauO NRW genannte Monatsfrist beginnt erst nach Eingang der Unterlagen beim Kreis Kleve.
- Es besteht keine Prüfpflicht, weder bei der Stadt Straelen noch bei der Bauaufsichtsbehörde.
- Es fallen Gebühren an.
- Bitte geben Sie bei der Einreichung der Unterlagen eine E-Mailadresse an.
- Ein Nachreichen/Austauschen von Unterlagen ist nicht möglich.
- Die Stadt Straelen kann ohne Angabe von Gründen die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens fordern.
Bauvoranfrage
Eine formlos stellbare Bauvoranfrage bzw. ein Antrag auf Vorbescheid gemäß § 77 BauO NRW dient dazu, einzelne klärungsbedürftige Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben (z. B. Bebaubarkeit von Grundstücken, Zulässigkeit von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen) vorab verbindlich von der Bauaufsichtsbehörde klären zu lassen.
Mit der Erteilung eines Bauvorbescheides zu Ihrer formlosen Bauvoranfrage wird keine Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage im Sinne der Bauordnung des Landes NRW erteilt. Eine Bauantragsstellung ist nachfolgend erforderlich.
Eine Bauvoranfrage ist beim Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde digital einzureichen.
Betreffen gemäß § 77 Absatz 2 BauO NRW die Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Bauvorlagen gemäß § 67 BauO NRW von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt sein. Beziehen sich die Fragen auf die Vereinbarkeit mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche bedarf es zur Erstellung der Antragsunterlagen nicht einer entsprechend qualifizierten Person.
Gemäß der Bauprüfungsverordnung NRW sind dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.
Bauturbo
Im Zusammenhang mit den aktuellen Bestrebungen des Gesetzgebers zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren in Bezug auf Wohnbauvorhaben (§ 246e BauGB "Bau-Turbo") hat der Rat der Stadt Straelen in seiner Sitzung am 16. April 2026 einen Grundsatzbeschluss zur Zuständigkeitsbestimmung und einen Kriterienkatalog Straelener Leitlinien zur Anwendung des "Bau-Turbos" beschlossen. Siehe hierzu: VorgangXVII/2026-39V 1. Ergänzung - Ratsinformationssystem.
Sollte ein Kriterium der Straelener Leitlinien nicht erfüllt sein, wäre zur Vorhabenentwicklung ein Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Bauakteneinsicht
Die Bauakte zu Ihrem Gebäude inkl. Statik erhalten Sie beim Kreis Kleve.
Baulast und Baulastenauskunft
Für diese Dienstleistung ist der Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Flächennutzungsplan
© Stadt StraelenDer Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Natur-/Landschaftsschutz) der städtischen Flächen für einen Zeitraum von etwa 15 - 20 Jahren dar. Der Flächennutzungsplan ist regelmäßig Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Straelen ist im Download einsehbar.
Bebauungsplan
© Stadt StraelenBebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Vorgaben für die konkreten Bauvorhaben. Es wird geregelt, was, wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen auf bestimmten Flächen erlaubt sind. Es werden auch Festsetzungen getroffen, wieviel Fläche eines Grundstücks, welche Höhe und welche Dachneigung ein Gebäude haben darf und nicht zuletzt ob und welche Maßnahmen z. B. zum Schallschutz oder zur Begrünung eines Grundstücks zu treffen sind.
Im Geoportal Niederrhein kann eingesehen werden, für welche Bereiche Bebauungspläne gelten.
Beachten Sie bitte, dass die im Geoportal Niederrhein gezeigten Angaben, Darstellungen und sonstigen Dokumente lediglich der Information dienen. Verbindliche oder rechtliche Auskünfte können nur nach den Originalunterlagen durch die jeweiligen Fachämter der Kreise und Kommunen erteilt werden.
Sollten Sie zu diesem Themenkomplex noch Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter des Planungsamtes gerne zur Verfügung.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
© Kreis KleveEigentümer sowie deren Bevollmächtigte können Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) sowie aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch erhalten.
Liegenschaftskarte (Flurkarte, Lageplan)
Der Auszug stellt das beantragte Flurstück im Maßstab 1:500 bis 1:2000 dar. Die Karten enthalten jedoch keine beschreibenden Inhalte und sind nicht für die Entnahme von Grenzlängen oder weiteren Maße in cm-Genauigkeit geeignet. Eigentumsverhältnisse sind aus diesen Auszügen nicht ersichtlich.
Liegenschaftsbuch
Dieser Auszug beinhaltet alle beschreibenden Elemente des betreffenden Flurstücks und Angaben zum Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten. Die Grundbuchbezeichnung und gegebenenfalls die Bodenschätzmerkmale (Ertragsmesszahl) sind ebenfalls in diesem Auszug ersichtlich.
Gebühren
Art der Unterlagen Bezeichnung
Einzelbetrag
Liegenschaftskarte
Amtliche Basiskarte 1:5.000
ALKIS-Flurstücks- und Eigentumsnachweis
ALKIS-BestandsnachweisDIN A4 / A3
30,00 €
Liegenschaftskarte
ABK 1:5.000ab DIN A2
60,00 €
ALKIS-Eigentumsnachweis
(Eigentümerliste bis 20 Seiten)AIN A4 / A3
15,00 €
Mehrfachausfertigung Alle Größen
10,00 €
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW).
Anträge können schriftlich oder per Fax bzw. E-Mail beim Kreis Kleve gestellt werden (kataster.auskunft@kreis-kleve.de). Dort erhalten Sie auch Informationen zu den kostenlosen Katasterkarten.
