Denkmalschutz
Die Stadt Straelen ist als Untere Denkmalbehörde für sämtliche Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig. Als gesetztliche Grundlage dient das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).

© Stadt Straelen
Haus Coull
In Straelen sind 101 Gebäude in ihrer gesamten Substanz unter Denkmalschutz gestellt. Außerdem verfügt die Stadt Straelen 18 eingetragene Bodendenkmäler sowie ein bewegliches Denkmal. Diese können in der Denkmalliste der Stadt Straelen eingesehen werden.
Im folgendem gehört zu unserem Aufgabenbereich:
- Beratung und Hilfestellung zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Gewährleistung von Schutz, Pflege, sinnvoller Nutzung und wissenschaftlicher Erforschung der Denkmäler
- Sicherstellung des Umgebungsschutzes des Denkmals
- Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen nach § 9 DSchG NRW
- Ausstellung von Bescheinigungen zur Erlangung von Steuervergünstigungen (für die Erstellung der steuerlichen Bescheinigung werden Verwaltungsgebühren gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 4a-4a.3, erhoben)
- Unterschutzstellung von Denkmälern
- Erstellung und Pflege der Denkmalliste

Alle den Denkmalschutz betreffenden Angelegenheiten werden mit dem Landeskonservator abgesprochen.
Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der
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