Unterbringung von Asylbewerbern

  • Leistungsbeschreibung

    Die Unterbringung zugewiesener Asylbewerber erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Asylverfahrengesetzes in der Regel in städtischen Unterkünften. Sobald die Asylberechtigung vorliegt und damit eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive besteht, kann ein Auszug in eine Privatwohnung erfolgen.


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