Amt des Bürgermeisters

Amt des Bürgermeisters

Der Bürgermeister wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. 

Neben seiner Funktion als Vorsitzender des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses ist er auch Chef der Verwaltung (Doppelfunktion). Er leitet und verteilt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Entscheidungen des Rates vor und führt diese unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. In Rechts- und Verwaltungsgeschäften ist er der gesetzliche Vertreter der Gemeinde und Dienstvorgesetzter der in der Verwaltung arbeitenden Beamten und Beschäftigten. 

Stellvertreter des Bürgermeisters 

Für beide Funktionen des Bürgermeisters hat die Gemeindeordnung eigenständige Vertretungsregelungen geschaffen:

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