Aufhebung der Ausschlusswirkung der Konzentrationszonen für die Windenergie
Erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB