Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger viele Dienstleistungen aus dem Bereich „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ vollständig online beantragen oder abwickeln, ohne das Rathaus besuchen zu müssen. Voraussetzung ist, dass die Schriftform und damit eine Unterschrift für die jeweiligen Anträge nicht gesetzlich erforderlich ist.
Zu diesen Online-Dienstleistungen gehören beispielsweise die Anzeige von Brauchtumsfeuern, der Antrag auf vorübergehenden Gaststättenbetrieb (z. B. Schankerlaubnis für Festivitäten) oder der Antrag auf Erteilung einer Schankwirtschaft.
Dienstleistungen, die aktuell vollständig online abgewickelt werden können, sind auf der Homepage der Stadt durch den Hinweis „keine Schriftform erforderlich“ gekennzeichnet.
Das Angebot an Online-Dienstleistungen, das rund um die Uhr in Anspruch genommen werden kann, baut die Stadt Straelen kontinuierlich weiter aus. Weitere Dienstleistungen wie zum Beispiel die Gewerbeauskunft werden mit der Einbindung digitaler Bezahlmöglichkeiten im nächsten Schritt folgen.