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Wahlen

Europawahl am 09. Juni 2024

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.

In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltage

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in des Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
  3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Die Antragstellung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Anträge in Schriftform können mittels Online-Antrag oder auch per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Postalische Anträge sind zu richten an: Stadt Straelen, Wahlamt, Postfach 1353, 47630 Straelen:

Bis zum 19.05.2024 erhalten alle Personen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Straelen eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung. Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die zu unterschreiben ist, als Antragsformular verwendet werden. Denken Sie bitte bei einer postalischen Antragsstellung daran, die Wahlbenachrichtigung in einem ausreichend frankierten Umschlag zu schicken. Außerdem gibt es die die Möglichkeit mittels QR-Code einen Online-Briefwahlantrag zu stellen oder per Link auf unserer Internetseite. Dieser vereinfacht Ihnen und uns die Bearbeitung und Sie sparen das Porto oder den Weg zum Rathaus.

Neben der Schriftform kann ein Briefwahlantrag auch persönlich im Rathaus, im Bürgerservice, Rathausstraße 1, 47638 Straelen, gestellt werden. So besteht die Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus auszuüben. Hier kann es jedoch auch zu Wartezeiten kommen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 07.06.2024, 18.00 Uhr und in besonderen Fällen (z. B. plötzliche schwere Erkrankung) auch noch am Wahltag, 09.06.2024, bis 15.00 Uhr beantragt werden.

Ersatzausstellungen für nicht zugegangene Briewahlunterlagen können noch bis 08.06.2024, 12.00 Uhr erteilt werden.

Rücksendung der Wahlbriefe

Von großer Wichtigkeit ist es, dass die Wahlbriefumschläge spätestens am Wahlsonntag, den 09. Juni 2024 bis 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Straelen wieder vorliegen. Bitte beachten Sie daher die Postlaufzeit. Ein Wahlbrief braucht bei Versand mit der Deutschen Post im Bundesgebiet nicht frankiert zu werden. Anders ist es, wenn er im Ausland aufgegeben wird.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

  • mittwochs von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr
  • donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Sonderöffnungszeiten:

  • 07.06.2024  von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr (letzter Freitag vor der Wahl)
  • 08.06.2024  von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • 09.06.2024  von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr (Briefwahl nur bei plötzlicher Erkrankung noch möglich)


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