Kommunalwahl am 14. September 2025
Am 14. September 2025 finden in den Städten und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. In der Stadt Straelen werden an diesem Tag die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister und die Vertreterinnen bzw. Vertreter im Stadtrat gewählt.
Sollte von den Bewerberinnen und Bewerbern auf das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wahlberechtigt in Straelen ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder EU-Bürger ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Straelen hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlgebiet
Die Stadt Straelen ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt (siehe Bekanntmachung der Wahlbezirkseinteilung).
Wählen kann nur,
wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Der 42. Tag vor der Wahl ist der 03.08.2025.
In das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl – also bis zum 29.08.2025 – zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.
Haben Sie Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt.
Rathaus Straelen
- Wahlamt -
Rathausstraße 1
47638 Straelen
Telefon: 02834/702-146
Fax: 02834/702-101
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